Riester mittelbar begünstigt: Hintertür für Zulagenberechtigung

In der Praxis zeigt sich, wo die Grenzen der staatlich geförderten Riester Rente liegen. Nicht jeder Bundesbürger kann mithilfe der verschiedenen Riesterprodukte für den Ruhestand vorsorgen. Gerade die Rentenversicherungspflicht ist eine Hürde, die beispielsweise Selbständige oder Studenten im Gegenteil zu einem Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres überwinden. Aber: Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen zur Zulagenberechtigung eine Hintertür geschaffen, die es sich zu kennen lohnt.

Wer ist in der Riester Rente mittelbar begünstigt – Der Überblick:

  • unmittelbare Zulagenberechtigung nach § 10a EStG
  • Rentenversicherungspflicht wesentliches Kriterium
  • Ehegatten nach § 79 EStG mittelbar begünstigt
  • Riester Rente mittelbar begünstigt ab Sockelbetrag (60 Euro p.a.)
  • Kinderzulage kann in den mittelbar begünstigen Vertrag fließen
Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zur Verfügung gestellt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. Die Zulagenberechtigung: Was müssen Familien wissen

Ausschlaggebend für die Frage, ob Verbraucher die Riester Förderung in Anspruch nehmen können, sind die Regelungen im Einkommenssteuergesetz. Die Förderungen bestehen grundsätzlich aus:

Maßgebend sind an dieser Stelle die Paragrafen 10a und 79 EStG. Letzterer beschränkt die unmittelbare Zulagenberechtigung auf den in § 10a EStG erwähnten Personenkreis ein. Dazu gehören unter anderem:

  • Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Bezieher von ALG I
  • Krankengeldempfänger
  • Bezieher von Hartz IV
  • Kindererziehende usw.

Dieser Personenkreis kann die Zulagen direkt beantragen. Für:

  • Selbständige
  • Freiberufler (Ausnahme Rentenversicherungspflicht)
  • Geringfügig Beschäftigte mit Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

entfällt die Möglichkeit, von den Förderungen der Riester Rente zu profitieren. Über die mittelbare Zulagenberechtigung sichert sich dieser Personenkreis dennoch Altersvorsorgezulagen. Wie funktioniert das Ganze?

Hintertür über die Partnerschaft in Ehe

Die „Hintertür“ verbirgt sich in den Formulierungen des § 79 EStG. Sofern ein Ehepartner unmittelbar zulagenberechtigt ist, gilt die Zulagenberechtigung auch für dessen  Ehepartner. Die mittelbare Zulagenberechtigung knüpft der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang aber an einige Regeln. So dürfen beide Ehepartner nicht dauernd getrennt leben und müssen ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingerichtet haben. Darüber hinaus muss der unmittelbar zulagenberechtigt Ehepartner selbst einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen haben.

2. Wie gibt’s bei mittelbarer Zulagenberechtigung die volle Zulage

Tarif im Detail Wer die Riester Rente Vorteile voll ausschöpfen will, muss nicht nur zulagenberechtigt sein. Der Gesetzgeber verlangt an dieser Stelle eine gewisse Eigeninitiative. Diese sieht so aus, dass der Riesternde auf sein Vertragskonto jedes Jahr eine Mindestsumme einzahlen muss – den Mindesteigenbetrag.

Welchen Einfluss hat diese Regelung auf den Vertrag des Ehepartners? Sofern eine Person für Riester mittelbar begünstigt ist, gilt folgender Grundsatz: In den Vertrag muss nach § 79 Abs. 1 Nummer 4 EStG fließen, um die  Zulagenberechtigung entstehen zu lassen. Dieser Grundsatz enthält aber noch keine Aussage, wie sich der Mindesteigenbetrag auf die Zulagenhöhe auswirkt.

Mindesteigenbetrag muss gezahlt werden

Hier ist § 86 EStG interessant. Über diesen Paragrafen stellt der Gesetzgeber eine Verbindung zwischen dem unmittelbar und dem mittelbar geförderten Vertrag her. Der volle Zulagenbetrag für den Zulagenvertrag für Ehegatten kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte seinen Mindesteigenbetrag einzahlt und somit die Voraussetzungen erfüllt.

Tipp: Der Mindesteigenbetrag wird entsprechend der 4-Prozent-Regel um die Zulagenförderung gemindert. Hier hat auch die Zulage für den mittelbar Zulagenberechtigten (Begünstigten) Einfluss, da diese zum Abzugsbetrag hinzuaddiert wird. In der Praxis sieht die Situation dann so aus, dass mindestens zwei Grundzulagen von den vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abgezogen werden.

Mittelbar begünstigt: Riester Zulage sichern im Überblick:

  • Mindesteigenbetrag für unmittelbar zulagenberechtigten Altersvorsorgevertrag
  • Sockelbetrag (60 Euro p.a.) in mittelbar zulagenberechtigten AV-Vertrag einzahlen
  • Zulagenantrag stellen

3. Riester mittelbar begünstigt: Die Kinderzulage sichern

In der Praxis können sich im Zusammenhang mit der Kinderzulage verschiedene Problemstellungen ergeben. Sehr häufig ist die Mutter zum Bezug des Kindergelds berechtigt. Dieser zieht nach sich, dass die Riester Kinderzulage eigentlich der Mutter zusteht. Was, wenn diese nicht unmittelbar zulagenberechtigt ist?

Hier sind im Grunde zwei Lösungsansätze möglich. Beide Elternteile einigen sich darauf, dass der Vater zur kindergeldberechtigten Person erklärt wird. Damit kann er die Kinderzulage beanspruchen. Der zweite Weg zielt darauf ab, dass die Mutter in der Riester Rente mittelbar begünstigt ist.

Der Kindsvater schließt den nach § 79 EStG erforderlichen Altersvorsorgevertrag ab und zahlt den erforderlichen Mindesteigenbetrag ein. Die Kindsmutter kann ihrerseits – aufgrund der mittelbaren Begünstigung – einen eigenen Riestervertrag abschließen und sich somit die Kinderzulage sichern. Sofern in einem Haushalt mehrere Kinder unterhalts-/kindergeldberechtigt sind, lässt sich der Kindergeldbezug so aufteilen, dass jeder Vertrag von der Kinderzulage am Ende profitiert. Auf diese Weise fließt beiden Eheleuten ein Teil der Förderung zu, die sich durch den Zinseszinseffekt in der Auszahlung bemerkbar macht.

Wichtig: Sollten sich die Eltern innerhalb eines Kalenderjahres zum Wechsel des Kindergeldbezugs entscheiden, wirkt sich dies erst im Folgejahr aus. Die Kinderzulage wird generell dem Riesternden ausgezahlt, der für das betreffende Kalenderjahr zuerst Kindergeld erhalten hat.

4. Mittelbar begünstigt: Riester Rente und das Thema Scheidung

2015 wurden mehr als 160.000 Ehen geschieden. Gehen Ehepartner auf Dauer auseinander, hat dies fundamentale Auswirkungen auf die geförderte Rente und die Frage, wie Riester mittelbar begünstigt ist.

Durch die Ehescheidung entfallen die Grundsätze nach § 79 für die Zulagenberechtigung des Ehepartners. An diesem Punkt fürchten Betroffene schnell, die erhaltenen Zulagen wieder zurückzahlen zu müssen. Aber: In der Praxis sieht die Situation entspannter aus. Die Riester Förderung geht für die beanspruchten Zulagen nicht verloren.

Der geschiedene mittelbar begünstigte Ehegatte stellt seinen Riester Vertrag beitragsfrei. Damit fließen vorerst zwar keine weiteren Zulagen mehr auf das Vertragskonto. Allerdings kann die Einzahlung wieder aufgenommen werden, wenn sich an der Zulagenberechtigung etwas ändern. Letzteres kann die Aufnahme einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit oder Eheschließung mit einem unmittelbar Zulagenberechtigten sein.

5. Alle Fragen geklärt? Jetzt personalisierten Vergleich anfordern!

Auf den ersten Blick kommt der Bezug von Zulagen aus der Riester Förderung nur für Personenkreise in Frage, die als unmittelbar Begünstigte nach § 10a EStG gelten. Bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass Familien in einigen Fällen deutlich mehr Nutzen aus der geförderten Rente ziehen können. Wer als Familie jetzt mit dem Sparen für den Ruhestand anfangen will, verschafft sich einfach einen Überblick. Hierzu einfach die Daten korrekt in die vorgesehenen Felder eintragen – und den personalisierten Riester Rente Vergleich anfordern.

Fazit: Gerade Familien bringt die mittelbare Begünstigung Vorteile

Riester mittelbar begünstigt – dieses Schlagwort ist besonders für Familien interessant. Ehepaare können, auch wenn nur ein Ehepartner nach § 10a EStG zulagenberechtigt ist, auf die Zusatzrente als Altersvorsorge hinsparen. Durch die mittelbare Begünstigung gibt es aber nicht nur die Grundzulage. Durch geschicktes Jonglieren mit dem Kindergeldbezug sichern sich Eltern mehrerer Kinder so hohe Zulagen, die jeweils beiden Verträgen zugute kommen. Da die Kinderzulage beim Steuervorteil am Ende wieder zusammengefasst wird, entsteht zudem auch hier keine Lücke.
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Riester mittelbar begünstigt
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