wohnriester

Wohn Riester

Die Wohn Riester Förderung, auch Eigenheimrente genannt, wurde bereits 2008 durch den Gesetzgeber eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt war es möglich, die Riesterrente mit einem Bausparvertrag zu kombinieren. Eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus schaffen eine finanzielle Sicherheit im Alter und sind somit auch als private Altersvorsorge zu betrachten. Hintergrund ist die schlechte Entwicklung und die Voraussicht auf die sinkenden Renten, die nach Schätzung im Jahr 2030 bei 40 bis 50 Prozent des Nettolohnes liegen werden. Eine eigene Immobilie kann durchaus dazu beitragen, die auftretenden Kosten während der Rentenzeit konstant und geringer zu halten.

Da für den Wohnriester sehr strenge Regeln galten, wurde im Juli 2013 das Modell angepasst. So wird mehr Verbrauchern die Möglichkeit geboten, sich den Traum vom eigenen Heim, mit Unterstützung des Staates, zu erfüllen. Nach der Einführung der Förderung für die Anschaffung von Eigentum, haben viele Bürger diesen Wohnriester Vertrag abgeschlossen, um im Alter finanziell unabhängiger zu sein. Bei der Planung des Erwerbs oder des Baus einer Immobilie sind bei dem staatlich geförderten Riester Banksparplan jedoch einige Sachen zu beachten. Wir haben uns für den Leser mit den Voraussetzungen, Möglichkeiten und weiteren wichtigen Details des Wohn Riesters und einem kombinierten Bausparplans befasst und tragen unsere gesammelten Ergebnisse in dieser Übersicht zusammen.

Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zugeschickt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. Änderungen der Wohnriester Bedingungen seit 2013

Wie bereits erwähnt, wurden die Bedingungen zugunsten der Anleger geändert. Folgende Änderungen sind seit diesem Zeitpunkt in Kraft getreten.

  • Förderung bei alters- und behindertengerechten Umbauten – Barrierefreiheit
  • Jederzeitige Entnahme von Riester-Guthaben (auch als Sondertilgung möglich beim Darlehen, das entnommene Kapital und das Restkapital müssen mindestens 3.000 € betragen)
  • Erhöhung der Flexibilität in der nachgelagerten Besteuerung
  • Größeres Zeitfenster bei einem Wohnungswechsel
  • Neuregelungen des Entnahmebetrages
  • Verwendung zur Entschuldung einer finanzierten Immobilie

2. Wie erhält man die Wohn Riester Zulage?

Genau wie bei einem einfachen Riestervertrag ohne Koppelung an einen Bausparvertrag, erhält jeder Riester-Sparer eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Zusätzlich werden für die Kinder ebenfalls hohe Zulagen vergeben. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhält der Anleger eine jährliche Zulage von 185 Euro. Die Zulage für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren worden sind, beträgt 300 Euro pro Jahr. Die Bedingung zum Erhalt der vollen Förderung ist, dass mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens (brutto) als Eigenbeitrag geleistet werden, abzüglich der erhaltenen Zulagen durch den Staat. Schließt man einen Vertrag ab, bevor man das Alter von 25 Jahren erreicht hat, gewährt der Staat zusätzlich einen einmaligen Zusatzbonus von 200 Euro.

Gefördert wird der Kauf oder der Bau eines eigenen Hauses. Der Kauf einer Eigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung oder die Wohnung in einem eigenen Haus. Auch ein lebenslanges Dauerwohnrecht berechtigt den Verbraucher zur Nutzung des Wohnriesters. Die daran geknüpfte Bedingung ist, dass der Anleger die Immobilie komplett selbst nutzt und nicht vermietet.

Wer zählt zum Kreis der förderberechtigten Personen?

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Empfänger von Vorruhestandsgeldern mit Versicherungspflicht
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf eine Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Personen, die eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder aufgrund einer Dienstunfähigkeit beziehen.

3. Der Wohn Riester Bausparplan

Dieser Riester-Kombi-Kredit, der zur Anschaffung von Eigentum gedacht ist, besteht aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen. Die Finanzierung verläuft in 2 Phasen. In der ersten Phase fließen die gezahlten Sparbeiträge, sowie auch die erhaltenen Zulagen in einen Bausparvertrag ein. Nach einer gewissen Laufzeit kann das Darlehen des Bausparvertrags in Anspruch genommen werden. Das tilgungsfreie Darlehen wird abgelöst und der Verbraucher zahlt nur noch die Raten für das Bauspardarlehen. Bereits mit dem Abschluss des Vertrages stehen die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest.

Tarif im Detail Um diese Bindung an einen Bausparvertrag vorzunehmen, hat sich der Gesetzgeber ein imaginäres Wohnförderkonto ausgedacht. Dieses Konto ist für den Anleger nicht zugänglich, da sich darauf kein reales Kapital befindet. Hier werden die staatlich geförderten Leistungen zur Tilgung der geplanten Baufinanzierung vermerkt. Dieser Betrag liegt bei maximal 2.100 Euro im Jahr. Es ist der höchstmögliche Betrag, der als Sonderausgabenabzug von der Steuer jährlich abgesetzt werden kann.

Diese Summe der erhaltenen Zulagen wird durch den Gesetzgeber fiktiv mit 2 Prozent verzinst. Während der Auszahlung erhält der Anleger einen Bescheid des Finanzamtes über die Steuerschuld, die sich auf diesem fiktiven Konto befindet. Diese Summe kann als Einmalbetrag oder jährlich erstattet werden. Bei der einmaligen Zahlung an das Finanzamt, wird dem Steuerpflichtigen ein Rabatt von 30 Prozent auf den zu versteuernden Betrag gewährt. Zu beachten ist, dass die Zahlung des Einmalbetrages nur ab einem jährlichen Renteneinkommen von 33.000 Euro interessant ist. Unter diesem Einkommen fällt die Erhöhung der individuellen Steuer sehr hoch aus, sodass die 30 Prozent Rabatt sich wieder in Luft auflösen können.

4. Vorteile des Wohn Riester Bausparplans

  • Hohe Zulagen und Steuervorteile während der Sparphase
  • Keine Hauspfändung bei längerer Arbeitslosigkeit, da Riester gefördert
  • Zinserträge während der Ansparphase unterliegen nicht der Abgeltungssteuer
  • Fördereffekt kommt vom Sparer und so den eventuellen Erben zugute
  • Niedrige Vertragskosten – Fördereffekt wird nicht durch hohe Kosten aufgezehrt, sondern fast direkt an den Anleger weitergereicht
  • Wenn bereits ein Riestervertrag existiert, können diese Ersparnisse für die Wohnungsfinanzierung genutzt werden.
  • Kaum Zinsunterschiede zwischen geförderten und ungeförderten Finanzierungen

Wohn Riester Bausparplan Aus der Kombination des Riestervertrages und eines Bausparvertrages kann eine selbst genutzte Immobilie gekauft oder gebaut werden. Es besteht auch die Möglichkeit aufgenommene Darlehen damit zu tilgen. Bereits vor Beginn der ursprünglichen Auszahlungsphase kann dazu das gesamte Kapital aus dem Riester Bausparvertrag entnommen werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen sich jedoch mindestens 3.000 Euro auf dem Sparkonto befinden.

Weiterhin kann der geförderte Bausparvertrag für den altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie genutzt werden. Hierbei müssen mindestens 50 Prozent der Kosten der Maßnahmen, den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Die restlichen 50 Prozent der Summe müssen ebenfalls zur Reduzierung von Hindernissen in oder an der Immobilie verwendet werden. Ist der Verbraucher länger als 3 Jahre im Besitz seines Eigenheims, müssen mindestens 20.000 Euro des Riester-Bausparvertrages für den Umbau verwendet werden. Liegt der Besitzanspruch innerhalb der ersten 3 Jahre, sind mindestens 6.000 Euro notwendig, die aufgewendet werden müssen.

Zusätzlich können alle Kredite, mit denen das Eigenheim gekauft oder gebaut wurde, mit dem Wohn-Riester-Darlehen umgeschuldet werden. Diese Umschuldung ist unabhängig von dem Beginn der Kreditaufnahme.

Steuerersparnis beim Hausbau kann immens sein

Steuerersparnis ist enorm Ein unmittelbar zulagenberechtigtes Ehepaar mit 2 Kindern, geboren 2007 und 2013 mit einem Jahres-Bruttoeinkommen von 70.000 Euro für den Ehegatten und 53.000 Euro für die Ehefrau. In dieser Berechnung wird von einem konstanten Einkommen ausgegangen. Die Gesamtlaufzeit der Finanzierung mit dem Wohnriester beträgt 23 Jahre.

Der Kaufpreis der Immobilie und die anfallenden Nebenkosten liegen bei 420.000 Euro. Folgende Finanzierungsbausteine sind nun notwendig. Das Eigenkapital, welches 120.000 Euro beträgt. Es erfolgt eine Vorfinanzierung mit den Riester-Bausparverträgen bei beiden Ehepartner. Jeder hat also einen eigenen Vertrag abgeschlossen. Bei einem monatlichen Beitrag von etwa 147 Euro für den Ehegatten und 140 Euro für die Partnerin stehen je 75.000 Euro zum Ablauf zur Verfügung. Die restlichen 150.000 Euro werden über ein Sparkassendarlehen abgesichert. Wir nehmen einen Sollzinssatz von 3,25 Prozent und einen effektiven Jahreszins von 3,30 Prozent, mit einer 2 prozentigen Anfangstilgung als gegeben.

Gesamtförderung in diesem Beispiel bei 42.000 Euro

Die monatlich notwendigen Leistungen in der Sparphase liegen für beide Ehepartner bei etwa 1.300 Euro, während sich die monatliche Leistung in der Darlehensphase bei rund 1.500 Euro befindet. Die aus diesem Beispiel resultierende Wohnriester Förderung liegt bei einem Betrag von 18.150 Euro, während die mögliche Steuerersparnis über 23.000 Euro beträgt. Aufgrund der individuellen Steuersituation des Verbrauchers kann dieses Ergebnis abweichen. Die Gesamtförderung kann für diesen Fall bis zu 42.000 Euro betragen.

Der Anleger hat die Möglichkeit, den Wohnriester in Verbindung mit einem KfW-Darlehen zu nutzen. Entscheidend ist, ob der Verbraucher berechtigt ist, diesen KfW-Kredit zu erhalten.

5. Wie kann der Riester Banksparplan genutzt werden?

Beispielrechnung eines Wohn Riester Bausparplans

Im ersten Jahr kann das Ehepaar der Finanzierung mit Zulagen im Wert von 835 Euro rechnen (zweimal 175 Euro Grundzulage plus 185 Euro und 300 Euro Kinderzulage). Während der laufenden Sparphase erhöhen die gewährten Förderungen das vorhandene Eigenkapital. Damit ist das Ehepaar in der Lage, das Haus bereits früher zu kaufen. In der Phase der Tilgung helfen die Zulagen, Zinsen zu sparen. Die eigene Immobilie ist also schneller entschuldet.

Staatliche Bedingungen für die Nutzung des Kapitals

Die Förderung ist nur für Immobilien zu verwenden, die nach dem 1. Januar 2008 gekauft oder gebaut wurden.  Der Lebensmittelpunkt des Sparers muss sich in Deutschland und in der Immobilie befinden. Es wird eine grundsätzliche Eigennutzung der Immobilie vorausgesetzt und sie darf nicht vermietet werden. Der Sparer steht sozusagen unter der Aufsicht des Staates, da dieser das Objekt über die geleisteten Förderungen mitfinanziert.

Auch der Verkauf eines Objektes ist reglementiert. Sollte der Riestersparer das Haus verkaufen, muss er den Betrag, der sich fiktiv auf dem Wohn-Förderkonto befindet, innerhalb eines Jahres wieder in einen neuen Riestervertrag einzahlen. Will der Anleger das Kapital vom Verkauf seines Hauses für den Kauf oder den Neubau einer Immobilie verwenden, hat er dazu 4 Jahre Zeit. Die Selbstnutzung der Immobilie ist dabei ebenfalls eine der Grundvoraussetzungen.

Werden diese gesetzlichen Fristen nicht durch den Riester-Sparer eingehalten, verliert er alle erhaltenen Steuervorteile und muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Weiterhin gilt, dass Ehepaare nicht gemeinsam in einen Vertrag einzahlen können. Da die erhaltenen Zulagen personenabhängig sind, müssen für diesen Fall zwei getrennte Verträge abgeschlossen werden. Diese Bestimmungen gelten ein Leben lang. Selbst in der Auszahlungsphase, die zwischen dem 60. – 68. Lebensjahr beginnen, behält der Staat die vollständige Verfügungsgewalt über das Eigentum des Sparers.

6. Wann erfolgt die Auszahlung eines Wohnriester Bausparplans?

Der entscheidendste Zeitpunkt während der Laufzeit eines Bausparvertrages ist die Zuteilungsreife.  Das Darlehen wird erst dann bewilligt, wenn alle Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt sind. Grundlegend ist, dass während der Mindestlaufzeit bis zur Zuteilungsreife ein Mindestguthaben in Höhe von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme angespart worden ist. Zusätzlich muss für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eine Sicherheit in Form des Grundbucheintrags gestellt werden.

7. Die steuerliche Behandlung meiner Wohn Riester Förderung?

Die Grundlage für die Berechnung ist das fiktive Wohnförderkonto, auf dem die erhaltenen Zulagen mit einem Zinssatz von 2 Prozent verzinst werden. Das lässt sich gut an einem kurzen Beispiel erklären. Der Verbraucher nimmt ein Riester Darlehen auf und schöpft daraus jedes Jahr den vollen Förderbetrag von 2.100 Euro aus. Das Darlehen ist nach 30 Jahren getilgt und der Renteneintritt beginnt mit dem 67. Lebensjahr. Auf dem imaginären Förderkonto hat sich durch die ebenfalls fiktiven Zinsen von 2 Prozent ein Betrag von 82.193 Euro angesammelt.

Für die weitere Berechnung gehen wir von einem jährlichen Einkommen des Rentners in Höhe von 20.000 Euro aus. Das entspricht dem Grenzsteuersatz von 27 Prozent. Jetzt hat der Verbraucher die Wahl, wie er diese Schuldenlast tilgen will. Durch den Staat werden 2 Formen der Rückzahlung angeboten. Dem Verbraucher werden 18 Jahre Zeit für die Rückzahlung gewährt. Er muss in diesem Fall ein Achtzehntel des Guthabens auf dem Wohnförderkonto versteuern. Bei der jährlichen Besteuerung, müssen bis zum 85. Lebensjahr jedes Jahr 4.733 Euro versteuert werden. Das entspricht einer Steuerlast von 1.327 Euro pro Jahr.

Einmalzahlung kann Kostenvorteile haben

Wenn die Steuerlast jedoch mit einer einmaligen Zahlung getilgt werden soll, müssen nur 70 Prozent des Wohnförderkontos versteuert werden. Das sind in diesem Beispiel 59.635 Euro. Diese Einmalzahlung erhöht jedoch den persönlichen Steuersatz und es würden etwa 22.500 Euro an Steuern fällig.

Beim Renteneintritt müssten also mindestens 19.896 Euro zur Verfügung stehen, um die jährliche Steuerlast von 1.327 Euro innerhalb der nächsten 18 Jahre zu tilgen. Bei der Berechnung sind wir von einer jährlichen Verzinsung von 2 Prozent ausgegangen. Das bedeutet eine Ersparnis von etwa 2.600 Euro insgesamt für die jährliche Zahlweise. Ab einem Renteneinkommen von 33.000 Euro pro Jahr kann jedoch auch der Einmalbetrag eine interessante Wahl sein. Für Wohn Riester Sparer, die nicht mit einer Rentenzahlung in dieser Höhe rechnen können, ist die jährliche Variante die bessere Wahl.

Resümee zur Wohn Riester Förderung

Der Wohn Riester Vertrag setzt eine jahrzehntelange Bindung voraus. Man muss sich also vorab im Klaren darüber sein, ob die erworbene oder gebaute Immobilie auch wirklich der Altersruhesitz sein beziehungsweise bleiben soll. Es sollte vorab genau geprüft werden, ob und welcher Vertrag der Versicherung wirklich zur individuellen Situation des Verbrauchers passt. Grundsätzlich ist der Wohn Riester sinnvoll für die Verbraucher, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen. Bis spätestens zum 40. Lebensjahr sollte ein Vertrag unterzeichnet sein. Dann verbleibt genügend Zeit, um die Immobilie bis zum Rentenbeginn zu entschulden. Der Kauf einer neuen Immobilie ist ebenfalls die Voraussetzung für Gewährung der Zulagen. Der Stichtag ist der 1.1.2008. Eine günstige gebrauchte Wohnung kommt bei dieser geförderten Finanzierung nicht in Frage.
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