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Günstigerprüfung Riester: Zulage oder Steuervorteil?

Mit Zulagen und Steuervorteil fördert der Staat das Sparen in die Riester Rente. Aber: In Deutschland der Grundsatz, dass eine doppelte Förderung zu vermeiden ist. Günstigerprüfung + Riester Rente sind zwei Themen, die jedem Riester Sparer früher oder später begegnen. Was verbirgt sich im Detail dahinter? Und wer führt die Günstigerprüfung durch? Grundsätzlich hat das Verfahren zum Ziel, die für den Riesternden passende Förderung herauszufinden.

Günstigerprüfung Riester Rente – Unser Faktencheck:

  • Förderung über Zulage oder Steuervorteil
  • Finanzamt führt Günstigerprüfung automatisch durch
  • Angabe über Anlage AV
  • Berechnung nicht auf Bescheid ausgewiesen
  • Steuerbescheid weist nur höheren Steuervorteil aus
  • bei Sonderausgabeabzug unbedingt Zulage beantragen
Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zur Verfügung gestellt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. Zulagen oder Steuervorteil: Die Riester Förderung

Entstanden ist die Riester Rente aus den Entwicklungen der gesetzlichen Rente nach der Jahrtausendwende. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Verbraucher mehr für den eigenen Ruhestand tun. Nur Worte erreichen selten das angestrebte Ziel. In der Riester Rente steckt daher eine Förderung, die an verschiedenen Stellen ansetzt. Je nachdem, in welcher Situation man sich im Leben befindet, gibt es Zulagen & Förderungen in unterschiedlicher Höhe.

Die zwei Möglichkeiten

Beispiel Riester Zulagen: Letztere taucht als Altersvorsorgezulage auf und setzt sich aus der Grund- und Riester Kinderzulage zusammen. Sparer, die ihren Mindesteigenbetrag auf das Vertragskonto einzahlen, werden so belohnt. Bei der Grundzulage gibt es 175 Euro pro Jahr, bei der Kinderzulage schwankt die Förderung zwischen 185 Euro bzw. 300 Euro p.a.

Beispiel Riester Steuervorteil: Die geförderte Rente macht sich auch in der Steuererklärung bemerkbar. Riesternde können die Einzahlungen in den Vertrag über die Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabenabzug absetzen – bis zum Riester Höchstbetrag – und Steuern sparen. Letzterer liegt nach § 10a EStG bei 2.100 Euro je Jahr.

Wie Beobachter das Blatt auch drehen und wenden – bei der Riester Rente kommen sowohl Familien mit mehreren Kindern in den Genuss einer attraktiven Förderung als auch Besserverdiener ohne Nachwuchs. Welche Variante mehr Potenzial hat, ergibt sich aus der Riester Günstigerprüfung.

2. Günstigerprüfung Riester: Das Finanzamt prüft automatisch

Der Begriff Günstigerprüfung taucht nicht allein bei der Riester Rente auf. Auch in anderen Bereichen kennt das Steuerrecht diesen Vorgang. Im Kern geht es einfach darum, die aus Sicht des Steuerschuldners beste Option auszuloten.

Im Zusammenhang mit der staatlich geförderten Altersvorsorge geht es darum, die Zulagen und den Steuervorteil gegenüberzustellen.

Der Vorteil: Um die Riester Rente Günstigerprüfung muss sich kein Steuerpflichtiger selbst kümmern. Das zuständige Finanzamt nimmt die Prüfung nach Abgabe der Steuererklärung selbst vor. Leider taucht auf dem anschließend erlassenen Bescheid nicht die Berechnung – sondern nur das Ergebnis der Günstigerprüfung auf.

Wichtig: Wer den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen will, darf das Beantragen der Zulage nicht versäumen. Das Finanzamt geht in seiner Berechnung vom Zulagenanspruch aus – egal, ob der Steuerpflichtige dies auch wirklich erhalten hat – oder nicht.

3. Ablauf & Berechnung: Riester Rente Günstigerprüfung im Detail

Die Günstigerprüfung ist in der Theorie recht einfach. Zuerst wird ausgerechnet, wie sich die Steuerschuld ohne den Sonderausgabenabzug entwickelt. Im zweiten Schritt berechnet das Finanzamt, wie sich der Abzug des Beitrags bei den Sonderausgaben bemerkbar macht. Die Differenz zeigt letztlich, ob sich eher die Zulage lohnt oder der Riester Steuervorteil.

In der Praxis ist das Prozedere natürlich deutlich komplexer. Schließlich hängt die Höhe der Steuerlast eines Haushalts bzw. Steuerpflichtigen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört:

  • das Einkommen
  • der Familienstand
  • der Steuersatz.

Wie kann eine Berechnung im Rahmen der Günstigerprüfung aussehen?

Beispiel: Ein Riestersparer erhält für sich und seine beiden Kinder (Geburt vor 2008) jeweils die entsprechenden Zulagen. Für die Riesterförderung ergibt sich damit eine Summe von 545 Euro. Eingezahlt werden in den Vertrag 895 Euro als Eigenbetrag, der Sonderausgabenabzug macht sich mit 1.440 bemerkbar. Das zu versteuernde Einkommen – ohne steuerliche Vorteile aus der Riester Rente – liegt bei 34.000 Euro. Für das Steuerjahr 2019 würde die Einkommenssteuer damit bei 6.541 Euro liegen.

Nach Abzug des Riester Steuervorteils liegt das zu versteuernde Einkommen bei 32.560 Euro. Die Einkommenssteuer beläuft sich hier auf 6.077 Euro. Die Differenz zwischen beiden Berechnungen beträgt 464 Euro. In diesem Fall ist der Steuervorteil geringer als die Zulage – und kommt zu keinem spürbaren Effekt durch den  Sonderausgabenabzug.

Situation bei Einzahlung des Höchstbetrag

Wie würde sich die Situation verändern, wenn der Riestersparer den Höchstbetrag einzahlt? Das zu versteuernde Einkommen liegt dann nur bei 31.900 Euro und die Einkommenssteuer bei 5.868 Euro. Die Differenz von 673 Euro ist höher als die Zulagen – der Steuervorteil greift. Aber: Die Steuererstattung beträgt nun nicht 673 Euro, sondern nur die Differenz aus Vorteil und den Zulagen – was am Ende einer Summe in Höhe von 209 Euro entspricht.

Günstigerprüfung Riester Rente: Den Steuervorteil maximal ausreizen

Viele Riestersparer konzentrieren sich für die Sparrate, die jeden Monat auf das Vertragskonto eingezahlt wird, in erster Linie auf den Mindesteigenbetrag. Dieser Aspekt ist auch grundlegend richtig. Schließlich gibt es nur so die volle Zulage.

Wie hoch der Eigenbetrag ist, richtet sich am Ende nach dem Einkommen. Hier greift die sogenannte 4-Prozent-Regel. Zugrunde liegt das rentenversicherungspflichtige Einkommen aus dem Vorjahr. Vier Prozent der Einkünfte – gemindert um den Zulagenanspruch – entsprechen den mindestens erforderlichen Eigenleistungen.

Hier gilt die Devise: Je mehr Zulagen (Grund- und Riester Kinderzulage) ein Riestersparer in Anspruch nimmt, umso geringer der aus dem Einkommen aufzuwendende Betrag. Eigentlich günstig, da so doppelt gespart werden kann. Aber: Vor dem Hintergrund des Steuervorteils kann es sich rechnen, den Riester Höchstbetrag auszureizen – also an die 2.100 Euro bei den Sonderausgaben zu gehen.

4. Fragen geklärt? Jetzt personalisierten Vergleich anfordern!

Die Förderung der Riester Rente wirkt auf den ersten Blick simpel. An der Günstigerprüfung fällt Beobachtern zum ersten Mal auf, dass kluge Rechner hier im Vorteil sind. Wer das Optimum aus seiner geförderten Altersvorsorge herausholen will, muss Zulagen und steuerliche Vorteile genau aufeinander zuschneiden & geltend machen. Und die Zusatzrente kann sich lohnen. Neugierig? Hier einfach die Daten eingeben und den personalisierten Vergleich anfordern.

Fazit: Günstigerprüfung entscheidet über Zulage vs. Sonderausgabeabzug

Viele Riestersparer sind immer noch der Ansicht, dass sie sowohl von den Zulagen als auch dem Steuervorteil profitieren. Alleine die Grundzulage kommt in Höhe von 154 Euro jährlich. In der Praxis lässt sich diese Aussage nicht aufrechterhalten. Im Rahmen der Riester Günstigerprüfung schaut das Finanzamt genau hin, was sich rechnet. Eine Doppelförderung ist allerdings verboten. Entweder spielt in der Riester Rente die Altersvorsorgezulage ihr Potenzial voll aus – oder die steuerliche Förderung über den Sonderausgabeabzug. Die genaue Berechnung wird (leider) mit dem Steuerbescheid nicht offengelegt. Riesternde Verbraucher erfahren nur, wie das Ergebnis der Günstigerprüfung ausgegangen ist.
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