Mit der Riester Rente hat der Gesetzgeber kurz nach der Jahrtausendwende eine Form der geförderten Altersvorsorge geschaffen, die sich in erster Linie an Arbeitnehmer richtet. Die Subventionierung der Rente erfolgt über zwei Säulen: Riester Zulagen und den Steuervorteil. Beide führen – richtig kombiniert – zu einer Zusatzrente. Dabei profitieren einzelne Zielgruppen recht unterschiedlich von den Regelungen der Riester Förderung. Die Riester Zulage ist besonders für Familien mit Kindern als Säule der Riester Förderung interessant.
Riester Zulagen – Der kurze Faktencheck:
- Riester Förderung über Zulage und Steuervorteil
- volle Zulagenhöhe nur bei Mindesteigenbetrag
- Grundzulage bei 175 Euro p.a.
- Kinderzulage zwischen 185 Euro bis 300 Euro p.a.
- Förderung bei unmittelbarer und mittelbarer Zulagenberechtigung
- Zulagen Riester Rente mindern Eigenbetrag
Inhaltsverzeichnis
1. Riester Zulagen 2024: Kern der Riester Förderung
Die Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente allein für finanzielle Sicherheit im Ruhestand nicht in jedem Fall ausreicht, ist nicht wirklich neu. Allein ein Blick auf die letzten 20 Jahre zeigt, wie stark die Sozialversicherung – gerade durch die Demografie – unter Druck steht.
Mit privater Vorsorge eine Zusatzrente anzusparen, versteht sich eigentlich von selbst. Durch die Riester Rente animiert der Gesetzgeber Beschäftigte zum Sparen. Die Altersvorsorgezulage besteht aus zwei Teilen:
- Der Grundzulage
- Der Riester Kinderzulage
Parallel liegt das Augenmerk der zweiten Säule der staatlichen Förderung auf positiven Steuereffekten. Wer sich für einen Riester Vertrag entscheidet, kann das eingezahlte Guthaben als Sonderausgabe (samt der Zulagen) in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Im Rahmen einer Günstigerprüfung greift das Finanzamt automatisch zur für den Steuerpflichtigen besten Variante.
Auf diese Weise profitieren Riestersparer in unterschiedlichen Lebenssituationen von der vom Staat geförderten Altersvorsorge. Für Familien sind die Riester Zulagen – so die Erfahrungen der Praxis – meist eher interessant.
2. Must have: Wer kann Zulagen in Anspruch nehmen
Eingeführt wurde die Riester Rente 2002 – mit dem Altersvermögensgesetz. Wichtige Regelungen zur geförderten Altersvorsorge stecken im Einkommenssteuergesetz (EStG). Hier befasst sich Abschnitt XI komplett nur mit Fragen zur geförderten Rente. Über die staatliche Riester Zulage kann demnach nur ein ausgewählter Personenkreis für den Ruhestand vorsorgen.
Direkten Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige/Freiberufler
- Personen bei Bezug von ALG I
- Bezieher von Krankengeld
- Bezieher von Hartz IV
- Geringfügig Beschäftigte (ohne Befreiung von der Rentenversicherung)
Dieser Personenkreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nach § 10a EStG als unmittelbar förderberechtigt – und kann sowohl die Riester Zulagen als auch den mit der staatlichen Förderung verbundenen Steuervorteil in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus kommen die Riester Rente Zulagen anderen – eigentlich nicht zulagenberechtigten – Personen zugute. Das Ziel lässt sich hier aber nur auf Umwegen erreichen. Sofern der zulagenberechtigte Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag unterhält, lassen sich Förderungen über die mittelbare Zulagenberechtigung vereinnahmen.
3. Höhe und Voraussetzungen der vollen Zulage
Mit welcher Förderung können Riesternde rechnen? Die staatliche Grundzulage wurde mit ursprünglich 38 Euro eingeführt. Seit 2018 erhalten Riestersparer 175 Euro pro Jahr. Der Vorteil: Bezüglich ihrer Höhe ist die Zulage festgeschrieben und wird nicht an Faktoren wie beispielsweise das Einkommen gekoppelt.
Die Riester Kinderzulage unterscheidet – anders als das Kindergeld – nicht nach der Geburtsreihenfolge. Aber: Unterschiede entstehen durch das Jahr der Geburt. Stichtag ist hier der 01. Januar 2008. Haushalte, in denen Kinder ab diesem Tag geboren wurden, erhalten 300 Euro p. a. zusätzlich zur Grundzulage (je Kind). Wurde Nachwuchs davor geboren, gibt es nur 185 Euro.
Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Riester Rente Zulagen kann von den im EStG genannten Beträgen abweichen. Wie kann es dazu kommen? Neben der Voraussetzung, dass Riesternde mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt sein müssen, wird die Förderung nur gewährt, wenn Eigenleistungen auf das Vertragskonto fließen.
Hintergrund: Seit 2008 richtet sich die Höhe des Mindesteigenbetrags nach dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Vier Prozent müssen – abzüglich des Zulagenanspruchs – selbst aufgebracht werden.
Sofern dieser Betrag den Sockelbetrag unterschreitet, tritt dieser an die Stelle des Mindesteigenbetrags. 60 Euro pro Jahr muss jeder Haushalt pro Vertrag also mindestens einzahlen.
4. Alle Fragen geklärt? Dann jetzt Riester Rente Angebot einholen!
Die Riester Förderung basiert auf zwei Säulen: Den Zulagen und dem Riester Steuervorteil. Beide bewirken, dass Sparer mit staatlicher Hilfe Geld für den Ruhestand auf die Seite legen. Damit sich das Riestern lohnt, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Leider bieten nicht alle Produkte eine optimale Performance oder überzeugen bei den Konditionen. Welches Riesterprodukt passt ins Portfolio? Einfach alle notwendigen Daten richtig eintragen – und schon lässt sich der Riester Rente Vergleich anfordern.
5. Riester Zulage: Häufige Fragen & Antworten
Werden Riester Rente Zulagen automatisch auf das Vertragskonto eingezahlt?
Nein, jeder Riester Sparer muss die Zulagen separat beantragen. Der Antrag ist der zuständigen Behörde, der ZfA – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – vorzulegen. Damit nicht jedes Jahr immer wieder ein Antrag neu ausgefüllt werden muss, können Vertragsinhaber ihrem Anbieter eine Vollmacht ausstellen. Dieser übernimmt dann das Beantragen der Riester Zulage. Aber Achtung: Ein Dauerzulagenantrag birgt Risiken in sich. Veränderungen, die nicht der ZfA gemeldet werden (etwa beim Einkommen), können zu einer Kürzung der Altersvorsorgezulage führen.
Gibt es die Zulage und den vollen Steuervorteil?
Generell greift hier ein Verbot der doppelten Förderung. Riesternde geben in der Steuererklärung die Gutschriften auf das Vertragskonto mit den Riester Zulagen zwar an. Allerdings wird die Altersvorsorgezulage mit dem Steuervorteil verrechnet. Beispiel: Nach der Günstigerprüfung hat sich ein Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug von 225 Euro ergeben – bei Anspruch auf die Grundzulage von 175 Euro. Ausgezahlt wird letztlich die Differenz, also 50 Euro.
Fließen die Altersvorsorgezulage und der Steuervorteil aufs gleiche Konto?
Die Riester Zulage kommt direkt dem Vertragskonto zugute – und erhöht damit das Guthaben, welches über die gesamte Laufzeit Erträge erwirtschaftet. Besonders lukrativ wird das Ganze natürlich, wenn der Riesternde nicht nur eine Grundzulage in Anspruch nehmen kann. Speziell Kinderzulagen für ab 01. Januar 2008 geborenen Nachwuchs erhöhen das Guthaben mit 300 Euro p. a. deutlich. Ergibt sich nach Abgabe der Steuererklärung ein Steuervorteil, wird dieser nicht auf das Vertragskonto eingezahlt. Diese Art der Förderung kommt dem Riesternden – über eine niedrigere Nachzahlung oder eine entsprechend hohe Steuererstattung direkt zugute.
Was ist eine förderschädliche Verwendung, die zur Zulagenrückforderung führt?
Hier sind verschiedene Szenarien denkbar. Klassisches Beispiel ist die Kündigung des Riestervertrags. Sind Sparer mit dessen Entwicklung unzufrieden oder können sich den Mindesteigenbetrag nicht mehr leisten, liegt dieser Schritt nahe. Aber: Gerade mit fortgeschrittener Laufzeit sind die Rückforderungen beachtlich – und können mehrere tausend Euro erreichen. Da Zulagen auch ins Wohn Riester fließen, kann sich förderschädliches Verhalten auch aus der Verwendung der Immobilie ergeben. Hier sind deren Verkauf oder die Vermietung – ohne Absicht der späteren Selbstnutzung und aufgrund eines beruflichen Wechsels – in der Lage, eine Rückforderung der Förderung nach sich zu ziehen.
Was passiert mit den Riester Zulagen bei der Beitragsfreistellung?
Eine Riester Rente beitragsfrei stellen – in den Augen vieler Experten ist diese ein Schritt, den jeder Riestersparer im Hinterkopf behalten muss. In der Praxis gibt es verschiedene Gründe, die dafür sprechen. Beispiel: Die geförderte Altersvorsorge passt nicht mehr ins Konzept. Oder der Riesternde war nur mittelbar zulagenberechtigt und hat sich von seinem Ehepartner getrennt. In beiden Situationen ist die Kündigung eine erste Reaktion.
Aber: Sie führt direkt zur Rückforderung der gewährten Zulage. Die Beitragsfreistellung ist eine mildere Methode, sich finanzieller Verpflichtungen zu entledigen. Durch das Ruhendstellen ist kein Beitrag mehr zu leisten – und es gehen auch keine laufenden Zulagen mehr auf dem Vertragskonto ein. Aber: Die bereits erhaltene Förderung kann der Riesternde behalten.