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Riester Rente Ausland: Was passiert beim Auswandern

Die moderne Arbeitswelt bringt hohe Ansprüche an die Mobilität mit sich. Unternehmen erwarten, dass Beschäftigte auch im Ausland arbeiten. Und allein 2015 zog es mehr als 138.000 Deutsche (Quelle: Statistisches Bundesamt) ins Ausland. Wie passen die Themen Riester Rente, Ausland und Auswanderung zusammen?

Thema Riester Ausland – Fakten auf einen Blick:

  • Riester Rente Auszahlung ins EU-Ausland
  • Zulagenberechtigung entfällt bei Job im Ausland
  • Entsendung bei inländischem Arbeitgeber unschädlich
  • Ausländische Grenzgänger können Riester Rente nutzen
  • Eigenheimrente bietet auch im Ausland Potenzial
  • Erhaltene Zulagen können bei Auswanderung (EU) behalten werden
Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zur Verfügung gestellt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. Riester Rente Ausland: Im Ruhestand einfach auswandern

Die Themen Riester, Ausland und Auswandern berühren verschiedene Situationen. Viele Ruheständler bzw. Rentner sehnen sich nach Sonne, Strand und angenehmen Temperaturen. Darf die staatliche Förderung bei einer Auswanderung einfach mitgenommen werden? Oder handelt es sich dabei um eine schädliche Verwendung, sodass eine Rückzahlung der Zulagen notwendig ist?

In den ersten Jahren wäre der letztgenannte Umstand zutreffend gewesen. Der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) hat dieser Praxis im Jahr 2009 eine Absage erteilt (Az.: C-269/07). Wer seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt, kann die eingezahlten Zulagen aus dem Riester Vertrag einfach mitnehmen.

2. Arbeiten und Riestern im Ausland – geht so etwas?

Sofern sich Grenzgänger oder Auswanderer für einen Job im Ausland entscheiden, scheren sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Die Folge: Von diesem Moment an entfällt die Grundvoraussetzung für die Förderung über Zulagen.

Wichtig: Die bereits erhaltenen Zulagen sind davon nicht betroffen. Wer sich nur vorübergehend im Ausland aufhält und die Eigenheimrente nutzt, sieht sich nicht automatisch einer schädlichen Verwendung gegenüber – wenn die Immobilie später wieder selbst genutzt wird.

3. Arbeitnehmerentsendung und ausländische Grenzgänger

Diese beiden Personengruppen sind Sonderfälle. Eine Arbeitnehmerentsendung ins Ausland sieht oft so aus, dass Betroffene weiterhin über einen inländischen Arbeitgeber beschäftigt werden. Damit bleibt es bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung – und der Zulagenberechtigung.

Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland und einem Job in Deutschland gelten ähnliche Regelungen. Letztere sind Mitglied der Rentenversicherung in Deutschland und können wie jeder andere Beschäftigte mit Zulagen riestern.

4. Fragen zur Riester Rente beantwortet? Jetzt Vergleich anfordern!

Zu Beginn der geförderten Altersvorsorge waren die Themen Riester + Ausland und Förderung tabu. Inzwischen können Riester Sparer ihre Zulagen für die Renten Versicherung EU-weit mitnehmen. Wer ins Riester Ausland auswandern will, lässt sich den Ruhestand fördern – einfach alle Daten korrekt eintragen und den persönlichen Riester Rente Vergleich anfordern.

Fazit: Riester Rente Förderung auch im Ausland möglich

Die Riester Rente Förderung bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland war lange eine Schwachstelle der geförderten Altersvorsorge. Der EuGH hat diese Situation bei den Riester Zulagen mit einem richtungsweisenden Urteil geändert. Wer innerhalb der EU umzieht, kann die Riester Zulagen einfach mitnehmen und muss sie nicht zurückzahlen. Unter Umständen kann der Vertrag sogar einfach weiter bespart werden.
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